AGB FITNESS-TREFF-MAUCHER

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch rechtsgültige Unterschrift

zustande.

1.2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im

Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung

festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger

Mitgliedschaft gestattet.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauchneuer Gerätekonzepte,

können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

1.4. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der

Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds

ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Chip), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 39€ erhoben.

2.3. Chipgebühr

Die Chipgebühr wird ab Vertragsbeginn jährlich zum 01.07. per Lastschrift eingezogen. Sie wird im Verwendungszweck gesondert gekennzeichnet.

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied

verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht

Dritten zu überlassen.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält

insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der

Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines

geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung

nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach

Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der

Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu

kündigen.

4.2. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem

Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied

Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums

sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der

Mitgliedschaftsvereinbarung.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger

abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum

Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge

nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende

Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden

Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1.Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, keineErstlaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch

dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

6.2. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet

werden.

6.3.Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu

bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden.

6.4. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens gegenüber dem Studio in

Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des

Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden

können, gelten nicht als zugegangen.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und

Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges

oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache

Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer

fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig

vertrauen darf.

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds

selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der

Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu 48 Stunden.

9.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter

Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu

überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und

rechtlich zulässig ist.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu

ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das

Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen

nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio

berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt

dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht

verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

 

 

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88433 SCHEMMERBERG