AGB FITNESS-TREFF-MAUCHER

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt bei Abschluss eines
schriftlichen Vertrages durch rechtsgültige Unterschrift

zustande.

1.2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied
während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im

Studio bekannt gegeben sind, gegen
das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung

festgelegten Leistungen. Die Nutzung
der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger

Mitgliedschaft gestattet.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte
und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauchneuer Gerätekonzepte,

können bei Inanspruchnahme weitere
Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

1.4. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des
18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der

Erziehungsberechtigten möglich. Deren
Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds

ersetzt, sobald das Mitglied das 18.
Lebensjahr vollendet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss
einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Chip), welches ihm den Zutritt zum
Studio ermöglicht.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des
Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 39€ erhoben.

2.3. Chipgebühr

Die Chipgebühr wird ab Vertragsbeginn
jährlich zum 01.07. per Lastschrift eingezogen. Sie wird im Verwendungszweck
gesondert gekennzeichnet.

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist
höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied

verpflichtet sich, das ihm
ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht

Dritten zu überlassen.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt
das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält

insbesondere Regelungen zur
zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der

Rechte anderer Mitglieder. Das
Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines

geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung

nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu
erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Verletzung von
Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den
Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach

Maßgabe der vorliegenden AGB
obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

Verstößt das Mitglied wiederholt und
trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der

Mitgliedschaft, ist das Studio
berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu

kündigen.

4.2. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten
wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem

Studio unverzüglich mitzuteilen.
Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied

Änderungen der Daten nicht
unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND
ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag
sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums

sowie für Verwaltungs- und
Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der

Mitgliedschaftsvereinbarung.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine
Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger

abweichender Kontoinhaber
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum

Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge

nicht möglich, sind dadurch entstehende
Kosten, namentlich dem Studio entstehende

Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu
tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines
Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen

nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden

Leistungsverweigerungsrechten
Gebrauch zu machen.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT,
STILLLEGUNG

6.1. Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann beiderseits ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat zum Monatsende.

 

6.2.Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wird, keineErstlaufzeit. Die
Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt
auch

dann, wenn dem Mitglied ein
vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

6.3. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden
Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet

werden.

6.4.Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen
Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu

bestimmenden Zeitraum in
gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden.

6.5. Form

Kündigungen sind unter Angabe des
Namens gegenüber dem Studio in

Textform zu erklären. Maßgeblich für
die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des

Zugangs im Studio. Kündigungen, die
einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden

können, gelten nicht als zugegangen.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder
eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und

Geld wird nicht übernommen, es sei
denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges

oder vorsätzliches Verhalten des
Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache

Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit sowie der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer

fahrlässigen Pflichtverletzung des
Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig

vertrauen darf.

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds

selbst oder durch weisungsgebundene
Dienstleister im Rahmen der

Zweckbestimmung dieses
Vertragsverhältnisses. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit
sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten
bis zu 48 Stunden.

9.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter
Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter

Wahrung der Persönlichkeitsrechte der
Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu

überwachen und die Aufnahmen zu
speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und

rechtlich zulässig ist.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu

ändern. Die Änderungen werden
wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das

Mitglied die Änderungen zur Kenntnis
nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen

nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio

berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum
jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt

dies die Wirksamkeit des Vertrages
sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines
Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht

verpflichtet und nimmt an
entsprechenden Verfahren nicht teil.

 

 

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88433 SCHEMMERBERG