AGB FITNESS-TREFF-MAUCHER
1. VERTRAG
1.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch rechtsgültige Unterschrift
zustande.
1.2. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im
Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung
festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger
Mitgliedschaft gestattet.
1.3. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauchneuer Gerätekonzepte,
können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der
Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds
ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Chip), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht.
2.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 39€ erhoben.
2.3. Chipgebühr
Die Chipgebühr wird ab Vertragsbeginn jährlich zum 01.07. per Lastschrift eingezogen. Sie wird im Verwendungszweck gesondert gekennzeichnet.
2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht
Dritten zu überlassen.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält
insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der
Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung
nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach
Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der
Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu
kündigen.
4.2. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem
Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied
Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums
sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der
Mitgliedschaftsvereinbarung.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger
abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge
nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende
Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden
Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG
6.1.Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, keineErstlaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch
dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
6.2. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet
werden.
6.3.Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu
bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden.
6.4. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens gegenüber dem Studio in
Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des
Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden
können, gelten nicht als zugegangen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und
Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der
Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu 48 Stunden.
9.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter
Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu
überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und
rechtlich zulässig ist.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das
Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio
berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt
dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht
verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
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ADOLF-KOLPING-STR.11
88433 SCHEMMERBERG