AGB FITNESS-TREFF-MAUCHER
1. VERTRAG
1.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines
schriftlichen Vertrages durch rechtsgültige Unterschrift
zustande.
1.2. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied
während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im
Studio bekannt gegeben sind, gegen
das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung
festgelegten Leistungen. Die Nutzung
der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger
Mitgliedschaft gestattet.
1.3. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte
und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauchneuer Gerätekonzepte,
können bei Inanspruchnahme weitere
Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des
18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der
Erziehungsberechtigten möglich. Deren
Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds
ersetzt, sobald das Mitglied das 18.
Lebensjahr vollendet.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss
einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Chip), welches ihm den Zutritt zum
Studio ermöglicht.
2.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des
Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 39€ erhoben.
2.3. Chipgebühr
Die Chipgebühr wird ab Vertragsbeginn
jährlich zum 01.07. per Lastschrift eingezogen. Sie wird im Verwendungszweck
gesondert gekennzeichnet.
2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist
höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
verpflichtet sich, das ihm
ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht
Dritten zu überlassen.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt
das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält
insbesondere Regelungen zur
zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der
Rechte anderer Mitglieder. Das
Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung
nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu
erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Verletzung von
Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den
Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach
Maßgabe der vorliegenden AGB
obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Verstößt das Mitglied wiederholt und
trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der
Mitgliedschaft, ist das Studio
berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu
kündigen.
4.2. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten
wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem
Studio unverzüglich mitzuteilen.
Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied
Änderungen der Daten nicht
unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND
ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag
sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums
sowie für Verwaltungs- und
Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der
Mitgliedschaftsvereinbarung.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine
Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger
abweichender Kontoinhaber
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge
nicht möglich, sind dadurch entstehende
Kosten, namentlich dem Studio entstehende
Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu
tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines
Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen
nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden
Leistungsverweigerungsrechten
Gebrauch zu machen.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT,
STILLLEGUNG
6.1. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann beiderseits ordentlich gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist
von einem Monat zum Monatsende.
6.2.Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wird, keineErstlaufzeit. Die
Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt
auch
dann, wenn dem Mitglied ein
vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
6.3. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden
Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet
werden.
6.4.Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen
Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu
bestimmenden Zeitraum in
gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden.
6.5. Form
Kündigungen sind unter Angabe des
Namens gegenüber dem Studio in
Textform zu erklären. Maßgeblich für
die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des
Zugangs im Studio. Kündigungen, die
einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden
können, gelten nicht als zugegangen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder
eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und
Geld wird nicht übernommen, es sei
denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten des
Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des
Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
selbst oder durch weisungsgebundene
Dienstleister im Rahmen der
Zweckbestimmung dieses
Vertragsverhältnisses. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit
sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten
bis zu 48 Stunden.
9.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter
Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter
Wahrung der Persönlichkeitsrechte der
Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu
überwachen und die Aufnahmen zu
speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und
rechtlich zulässig ist.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Die Änderungen werden
wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das
Mitglied die Änderungen zur Kenntnis
nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung
widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio
berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum
jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt
dies die Wirksamkeit des Vertrages
sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.3. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines
Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht
verpflichtet und nimmt an
entsprechenden Verfahren nicht teil.
FITNESS-TREFF-MAUCHER
ADOLF-KOLPING-STR.11
88433 SCHEMMERBERG